AGB
1. Geltungsbereich,
Begriffsbestimmungen
Verträge über Anzeigen und Beilagen in Schülerzeitungen oder
Schulheften, die Bereitstellung von Werbeobjekten und Werbemittel für
Auftraggeber durch die Firma spread blue educationmarketing gmbh-
nachfolgend spread blue genannt - zum Zweck der Schulwerbung sowie
Produktion und Distribution von Werbemitteln werden ausschließlich zu
den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Die hier aufgeführten
Geschäfts- Bedingungen werden zum vertraglichen Bestandteil der
jeweiligen Einzelverträge und der Aufträge für die Anzeigen- oder
Beilagenschaltung, Produktion und Distribution von Werbemitteln,
Anbringung von Werbemitteln. ,,Anzeigenauftrag“ im Sinne der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder die Verbreitung von
Beilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Werbepostkarten sind Postkarten,
die zur kostenlosen Mitnahme in speziellen Kartendisplays angeboten
werden. Werbeobjekte sind Werbetafeln oder sonstige Objekte, an denen
die Werbeplakate oder sonstigen Werbemitteln aushängen oder auf andere
Art verbreitet werden.
2. Angebote, Preise
Angebote von spread blue sind stets freibleibende Aufträge, für die
nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind. Sie werden zum Tag der
Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Die Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote der
Auftraggeber sind bindend. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch
spread blue zustande. Steht der Auftraggeber mit spread blue in einer
ständigen Geschäftsbeziehung, so kommt der Vertrag eine Woche nach
Zugang des Angebotes zustande, es sei denn, spread blue hat das Angebot
wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der Vorlage
oder aus sonstigen Gründen abgelehnt. Dies ist der Fall, wenn der Inhalt
gegen Gesetze verstößt oder die Veröffentlichung für spread blue
unzumutbar ist. Die Entscheidung der Unzumutbarkeit ist nicht
nachprüfbar. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Angebote
sind ausgeschlossen.
3. Vertragsschluß, Schriftform
Aufträge können auch per eMail, Postalisch oder per Fax erteilt oder
bestätigt werden. Die Form ist auch dann gewahrt, wenn spread blue auf
ein schriftliches Angebot schweigt und der Vertrag deshalb nach Ablauf
der Wochenfrist zustande kommt. Wird der Vertragspartner von spread blue
von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten, so haftet dieser
persönlich für die Erfüllung der Vertragspflichten. Weitergehende
Ansprüche behält sich spread blue vor.
4. Vertragsausführung.
Vertragsanpassung
Für die Ausführung des Beilagenauftrages stellt der Auftraggeber
grundsätzlich die zu verbreitenden Beilagen zur Verfügung. Für die
Ausführung des Auftrages durch Aushang von Werbeplakaten stellt der
Auftraggeber grundsätzlich die auszuhängenden Plakate zur Verfügung.
Dieselben werden ausschließlich an den von spread blue vorgesehenen
Werbetafeln ausgehängt. spread blue gewährleistet, daß die Werbeflächen
gut sichtbar sind und kontrolliert diese regelmäßig. Hierbei
festgestellte Überklebungen oder Beschädigungen werden auf Kosten von
spread blue beseitigt. Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten
Aushangdatum müssen die Plakate vom Auftraggeber an dem von spread blue
zu benennenden Ort angeliefert sein. Mindestlieferung, Lieferverzug oder
der Rückruf der Werbemittel durch den Auftraggeber berechtigen diesen
nicht zur Kürzung der Auftragssumme bzw. begründen keinen Anspruch auf
Verlängerung der Vertragsdauer. Sollte sich während der Vertragslaufzeit
die der spread blue zur Verfügung stehende Anzahl von Werbestandorten
bzw. der dortigen Werbetafeln oder Kartendisplays ändern, so ist der
Vertrag entsprechend dieser neuen Bedingung anzupassen. Ein
Kündigungsrecht ergibt sich hierdurch nicht. Eine Minderung des
Vertragspreises kommt nur in Betracht, wenn spread blue dem Auftraggeber
verpflichtet ist, für den Fall, daß die Vertragsausführung von seiner
Mitwirkung abhängig ist, diese rechtzeitig vorzunehmen. Andernfalls ist
spread blue berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistung nach ihrer
Wahl bis zum nächstmöglichen freien Ausführungszeitraum zu verschieben.
Der Auftraggeber hat zudem für eventuelle entstehende Zusatzkosten im
Fall der verspäteten Mitwirkung aufzukommen. spread blue ist berechtigt,
Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Bei einer Buchung von
Plakaten, Flyern oder Postkarten ohne Displays gibt es keine festen
Standorte oder Standortlisten.
5. Eigentumsübergang
Mit Übergabe der Werbemittel geht das Eigentum daran an spread blue
über, sofern nicht der Auftraggeber schriftlich anzeigt, daß er nach
Ablauf der Vertragszeit die Werbemittel selbst weiterverwenden will und
spread blue dem zustimmt. Von spread blue hergestellte Werbemittel (
Beilagen, Hefte, Plakate, Folien oder Karten ) verbleiben stets im
Eigentum der spread blue, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird.
6. Vertragsumfang
spread blue druckt nach eigenen Vorlagen oder nach Entwürfen des
Auftraggebers Beilagen, Plakate, Folien, Transparente,
Schirmmembransegmente, Anzeigenlithos oder Werbepostkarten und sorgt für
deren Verbreitung. spread blue ist bemüht, nach erstem Ermessen und
unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen eine größtmögliche
Verbreitung der Anzeigen, Beilagen oder Werbepostkarten zu erreichen.
Anspruch auf bestimmter Verteil-Standorte hat der Auftraggeber nicht.
Verteilung und Auswahl der Schulen und Display-Standorte liegt allein
bei spread blue. Die Verbreitung erfolgt während des vertraglich
vereinbarten Verbreitungszeitraumes. Ist eine Studie, Bericht oder
Dokumentation vereinbart zu einer Medialeistung vereinbart erfolgt diese
immer nach Abschluss oder Ende der Aktion. Zwischenstände erfolgen nur
soweit möglich und schriftlich vereinbart, beauftragt und vergütet
wurde. Das Verbreitungsgebiet kann ausgeweitet werden, um ausreichend
und akzeptable Werbeplazierungen zu erreichen.
Soweit Bilder von Medien in Bildungseinrichtungen vereinbart wurden
erfolgt in der Regel eine Auswahl und auch nur von Bildungseinrichtungen
bei denen eine Zustimmung hierzu erfolgte.
7. Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber
gelieferten Vorlagen
Sofern spread blue die Anzeigen, Beilagen, Plakate oder Werbepostkarten
nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen fertigt, sondern
einen vom Auftraggeber gelieferten Entwurf verwendet, gilt bezüglich der
Urheberrechte folgendes: Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung
geeigneter Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Gelieferte
Vorlagen sind schonend zu behandeln und nach Durchführung des
Druckauftrages wieder herauszugeben. Bei Lieferung von PDF-Druckdaten
und Nachdrucken sind Farbabweichungen möglich. Die vom Auftraggeber
überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw.) werden
von spread blue unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber
versichert, für die von ihm gelieferten Entwürfe und Ideen, die vom
Urheber erforderlichen Nutzungsrechte gemäß §§ 31 ff Urhebergesetz
erworben zu haben und hält spread blue von sämtlichen etwaigen
Ansprüchen der Urheber wegen unbefugter Nutzung und/oder
Veröffentlichungen seiner Werke frei. Sofern spread blue bekannt wird,
daß der Auftraggeber urheberrechtlich nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang berechtigt ist, kann spread blue die Durchführung des Auftrages
solange unterbrechen, bis der Auftraggeber einen Nutzungsnachweis des
Urhebers beigebracht hat.
8. Urheber- und Nutzungsrechte bei von
spread blue gelieferten Vorlagen
Sofern spread blue die Plakate, Folie, Transparente,
Schirmmembransegmente, Beilagen, Hefte oder Werbepost-karten nicht nach
vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen fertigt, sondern nach eigenen oder
selbst beschafften Ideen herstellt, gilt bezüglich der Urheberrechte
folgendes: Sofern spread blue die Vorlagen für die Werbekarten (z.B.
Fotos, Texte, Modelle, Muster usw. ) nicht selbst entworfen, sondern von
einem fremden Urheber erworben hat, versichert spread blue hiermit, zur
Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31 f f Urhebergesetz ermächtigt zu sein.
Die Übertragung von Urhebernutzungs-rechten an den Vorlagen beschränkt
sich auf den vorliegenden Auftrag. Jede Art der späteren Nutzung bedarf
der Zustimmung von spread blue. Erst mit der Zahlung des vereinbarten
Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im
vereinbarten Rahmen zu verwerten bzw. zu nutzen. Jede Art der
Vervielfältigung der Entwürfe oder der fertigen Karten oder ihre
Reproduktion auf andere Bildträger oder Medien außerhalb dieses
Vertrages bedarf der vorherigen Genehmigung durch spread blue.
9. Haftung der Druckvorlagen
spread blue haftet nicht für die wettbewerbs- oder
warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der
Entwürfe. Zu den Aufgaben von spread blue gehört es daher auch nicht,
den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante
Werbemaßnahmen hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluß gilt unabhängig
davon, ob der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst geliefert hat oder
ob spread blue sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Sofern
der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst liefert, überprüft spread blue
die Vorlage im zumutbaren Rahmen auf Mängel und weist den Auftraggeber
auf offensichtlich nicht einwandfreie Druckvorlagen hin. Sind etwaige
Mängel der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten
Druckvorlagen hingegen nicht sofort erkennbar, sondern werden bei
Druckvorgang offenbar, so kann der Auftraggeber bei ungenügendem Druck,
hieraus keine Ersatz- oder Erfüllungs-ansprüche ableiten. Die
Beseitigung derart verborgener Mängel der Druckvorlagen und die
anschließende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Druckvorlage
erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
10. Rügepflichten
Der Auftraggeber erhält nach Durchführung des Druckauftrages
Belegexemplare zur Prüfung. Er ist verpflichtet diese umgehend auf
etwaige Mängel zu überprüfen und diese spätestens 3 Werktage nach Erhalt
der Belegexemplare schriftlich bei spread blue zu rügen. Dies gilt auch
für Berichte, Dokumentationen, Listen oder Standorte. Bei nicht
rechtzeitiger oder nicht substantierter oder nicht konkreter
Mängelanzeige verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsrechte. Hat
der Auftraggeber auf diese Weise seine Gewährleistungsrechte verwirkt,
ist spread blue berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangelhafte
Werbemedien in die Verteilung zu nehmen.
11. Zahlungsbedingungen
Für die Leistung von spread blue sind 50% der Auftragssumme spätestens
vierzehn Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn der vereinbarten
Vertragsdauer fällig und zahlbar auf eines der Konten von spread blue.
Maßgebend ist das Datum der Kontogutschrift. Die Restsumme ist am Tag
nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer fällig. Ist der Kunde
mehr als 14 Tage mit der Zahlung im Verzug verfallen alle gewährten
Rabatte. Bei Beträgen über 25.000,- Euro ist der Gesamtbetrag der
Auftragssumme spätestens vierzehn Tage vor dem vertraglich vorgesehenen
Beginn der vereinbarten Vertragsdauer fällig.
12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Zinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank / EZB zu leisten. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
13. Aufrechnung, Abtretung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Das mit spread blue begründete
Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis
können nur mit deren schriftlicher Zustimmung vom Auftraggeber auf
Dritte übertragen werden.
14. Kündigung
Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende
oder politische Werbung, so bleibt diese vom Aushang ausgeschlossen. Bei
Anlieferung solcher Werbemittel ist spread blue zur außerordentlichen
Kündigung und zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. spread blue
kann den Vertrag ebenfalls fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber
seine Zahlungen einstellt, das Konkurs- oder Vergleichsverfahren oder
ein an die Stelle tretendes Insolvenzverfahren beantragt wird,
vereinbarte Sicherheiten nicht leistet oder sonstige Umstände bekannt
werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Der Auftraggeber
ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Vertragsdauer den Vertrag zu
kündigen. Bei der außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch spread
blue oder der Kündigung durch den Auftraggeber wird der an spread blue
zu erstattende Schadenersatz unter Berücksichtigung der ersparten
Eigenaufwendungen wie folgt vereinbart. Bei Kündigung bis sechs Monate
vor Beginn des Vertragszeitraumes zu 50% bis vier Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 60% bis drei Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 75% bis zwei Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 90% der jeweiligen Nettoauftragssumme zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kann spread blue für den
betreffenden Vertragszeitraum einen anderen Auftraggeber finden, so sind
lediglich 5% der Auftragssumme als Verwaltungskostenanteil zu
entrichten. Konnte der Deckungsauftrag nicht zu der ursprünglichen Summe
abgeschlossen werden, so berechnet sich der Schadenersatz aufgrund der
hier geregelten Vereinbarungen nach der Differenz der Auftragssumme.
Nach Vertragsbeginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Umstände höherer Gewalt und sonstige Umstände, die spread blue nicht zu
vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug,
Diebstahl, Vandalismus usw. berechtigen beide Vertragspartner erst nach
Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat, zur fristlosen
Kündigung, ohne daß hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz abgeleitet
werden kann. Die Rechnungssumme ist sodann anteilig bezogen auf die
Vertragszeit zu mindern.
15. Unmöglichkeit
Sollte die Anbringung der Werbemittel während der vertraglich
vorgesehenen Laufzeit aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden
Umstandes unmöglich werden, so hat dieser die gesamte Auftragssumme zu
zahlen. In diesem Fall ist spread blue berechtigt, die vorgesehene
Werbefläche zur Schadensminderung anderweitig zu nutzen. Bei zu
vertretender Unmöglichkeit vor Beginn der Vertragszeit gilt Ziffer 14.
entsprechend. Mit Bildungseinrichtungen muß in der Regel jede
Werbeschaltung abgestimmt werden und daher stehen einzelne oder konkrete
bei Planung oder zum Kampagenstart nicht fest.
16. Haftung
spread blue haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur dann
für die Tätigkeit Dritter, wenn bei deren Beauftragung ein
Auswahlverschulden vorlag oder sie nicht in ausreichendem Maße
kontrolliert wurden. Die Haftungssumme ist der Höhe nach beschränkt auf
den jeweiligen Auftragswert. Versand, Transport und/oder Weitergabe der
Werbemittel erfolgt stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers,
jedoch nur bis zum von spread blue genannten Erfüllungsort. Die
Verantwortung für Art und Inhalt der anzubringenden Werbemittel trägt
allein der Auftraggeber.
17. Beanstandungen
Beanstandungen über die Anbringung oder Verteilung der Werbemittel
müssen spread blue noch vor Ablauf der Vertragszeit erreichen und
schriftlich erfolgen, ansonsten können sie keine Berücksichtigung
finden.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alles aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-
und Urkundenprozesse ist Bottrop. Soweit der Auftraggeber Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
19. Schriftform, Wirksamkeit
Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Sollte eine dieser
Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien
verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren zu setzen, die den Interessen beider Parteien am
nächsten kommt.
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dieser Ausgabe von ALL IN ONE (ab 15.09.2021) verlieren alle vorherigen
Ausgaben ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der nächsten Broschüre dann
automatisch auch diese Ausgabe.
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